Digitale Mitgliederversammlung der LAG NRW: starke Stimmen zur Abschaffung des Abtreibungsverbots und für ein Paritätsgesetz!
Die digitale Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) am 24. Februar 2021 bildet den Auftakt für das Schwerpunktjahr zum Thema Schwangerschaftsabbruch.
"Weg mit §218 StGB", "Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch!" - Die Mitglieder der LAG NRW halten für ein Gruppenfoto ihre Forderzngen zum Thema Schwangerschaftsabbruch in die Kamera.
Neben dem Thema Schwangerschaftsabbruch befasst sich die LAG NRW aktuell mit dem Vorstoß für ein Paritätsgesetz für NRW. Nach wie vor sind Frauen auf allen Ebenen in politischen Ämtern und Mandaten unterrepräsentiert. Beispielsweise sind im Landtag NRW nur rund 27 Prozent der Abgeordneten Frauen. Gemeinsam wurde eine Resolution verabschiedet, die den Landtag NRW auffordert, dem eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/7753) für eine paritätische Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern zuzustimmen. Die Anhörung im Landtag zum Gesetzentwurf findet am 11. März 2021 statt.
Hier findet sich die Pressemitteilung der LAG NRW und die Resolution zum Thema Parität.
Siehe auch: Resolution zur Abschaffung des §218 und §219a StGB vom 15. Juni 2020.