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Die Organisation

Unsere Arbeitsstrukturen

Unsere Schwerpunkte


1988 machten es sich die kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten in NRW zum Ziel, ein landesweites frauenpolitisches Netzwerk zu knüpfen. Lobbyarbeit für die Interessen von Frauen zu leisten, ist heute noch das zentrale Anliegen der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen in NRW. Die LAG NRW bietet kommunalen Frauenbeauftragten in NRW ein Forum für einen landesweiten Austausch von Informationen, Erfahrungen, die Entwicklung gemeinsamer Positionen zu frauenpolitischen Themen und die Erarbeitung von Materialien und Handlungsempfehlungen für die Arbeit vor Ort. Die LAG NRW ist mit rund 375 Frauenbeauftragten derzeit die mitgliedsstärkste Landesarbeitsgemeinschaft im Bundesgebiet.


Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der LAG NRW. Sie tagt dreimal im Jahr und ist offen für Gäste, die jedoch kein Stimmrecht haben. Die Mitgliederversammlung wählt gleichberechtigte Sprecherinnen, die nach dem Rotationsprinzip alle zwei Jahre wechseln. Die Sprecherinnen der LAG NRW vertreten die Interessen der Frauenbeauftragten nach außen und setzen die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um. Sie halten Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, Parteien, Frauengruppen, Gewerkschaften, Kirchen und Frauenbeauftragten anderer Institutionen. Sie führen die Mitgliederversammlungen durch, geben öffentliche Stellungnahmen ab, sorgen für einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW und der LAG NRW und arbeiten mit der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen) zusammen.


Die LAG NRW ist eine Eigenorganisation kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen in NRW nach basisdemokratischem Grundprinzip. Mitglied in der LAG NRW können nach der Geschäftsordnung nur sein:

  • Hauptamtliche Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte, das heißt, Kolleginnen, die mit mindestens der Hälfte der tariflichen Regelarbeitszeit für Gleichstellungsaufgaben beschäftigt sind.
  • Gleichstellungsbeauftragte der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und des Kommunalverbandes Ruhr.

Frauenbeauftragte bearbeiten ein breites Spektrum komplexer Themen. In der Verwaltung ist die Gleichstellungsarbeit eine Querschnittsaufgabe und zieht sich durch alle Arbeitsbereiche. Frauenbeauftragte wirken darauf hin, die Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abzubauen und Frauen berufliche Chancen zu eröffnen, die ihrer Qualifikation und Leistung entsprechen. Durch die Beteiligung an der Personalpolitik und die Entwicklung und Umsetzung von Frauenförderplänen für die jeweilige Verwaltung ist dies das Hauptarbeitsgebiet. In der Stadt bzw. dem Kreis arbeiten sie für den Abbau der Diskriminierung von Frauen und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Um dies zu erreichen, ist das Arbeitsfeld der Frauenbeauftragten breit gefächert. Ihre zentralen Themen sind:
  • Frauen und Erwerbsleben
  • Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik
  • Frauen in Partnerschaft und Familie
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • soziale Sicherheit von Frauen
  • Förderung von Mädchen
  • Gewalt gegen Frauen
  • Stadtplanung und Frauen
  • Lokale Agenda 21 und Frauen
  • Ausbau von Frauennetzwerken.
Die LAG NRW nimmt zu diesem Spektrum frauen- und gleichstellungspolitischer Themen Stellung und sorgt für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Dazu gibt es innerhalb der LAG NRW themenbezogene Facharbeitskreise. Die Arbeitsergebnisse werden allen Frauenbeauftragten zugänglich gemacht. Die LAG NRW informiert die Öffentlichkeit über Ziele kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und bereitet Tagungen und Fachkonferenzen vor.
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