Weil Gleichstellung nicht von alleine passiert …
»Männer und Frauen sind gleichberechtigt«. Dieser Satz aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes ist die wichtigste Arbeitsgrundlage der Frauenbeauftragten. Frauenbeauftragte hüten das Gesetz, hören zu, regen an, mischen sich ein.
375 Kolleginnen setzen sich in NRW für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Kreisen, Städten und Gemeinden ein.
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