Gewalt gegen Frauen

WICHTIGE INFORMATIONEN DES BMFSFJ ZUM INVESTITIONSPROGRAMMES "GEMEINSAM GEGEN GEWALT AN FRAUEN" DES BUNDES

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▶ FAQ

EMPFEHLUNGEN DES NETZWERKS FRAUENGESUNDHEIT & GEWALT IN NRW ZUR UMSETZUNG DER ISTANBUL KONVENTION IM THEMENFELD GEWALT UND FRAUENGESUNDHEIT IN NRW

DAS HILFETELEFON GEWALT GEGEN FRAUEN – UNTERSTÜTZUNG FÜR FRAUEN IN NOT

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, die Gewalt erfahren erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Die Möglichkeit der Beratung in leichter Sprache, Gebärdensprache und 17 Fremdsprachen sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.

▶ Hier finden Sie den mehrsprachigen Informationsflyer
▶ Hier finden Sie den Flyer in leichter Sprache
▶ Hier geht’s direkt zur Homepage des Hilfetelefons

POLICY PAPER DES DEUTSCHEN JURISTINNENBUNDES: OPFERRECHTE IN STRAFVERFAHREN WEGEN GESCHLECHTSBEZOGENER GEWALT

DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE: ANALYSE DER ISTANBUL-KONVENTION

ANONYME SPURENSICHERUNG: EMFPEHLUNGEN FÜR KLINIKEM UND ARZTPRAXEN

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW: Empfehlungen für Standards zur Umsetzung der Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen (ASS) in Nordrhein-Westfalen – für Kliniken und Arztpraxen

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